Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen
Das BMF hat in einem Schreiben die Fristen für die Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR neu geregelt (Az. IV C 6 -S-2138 / 19 / 10002 :003).
Source: Datev – Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen