Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG sein. So entschied das FG Düsseldorf in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 2 V 2664/20).
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