Kein Schadensersatz für unbegleiteten Abbruch einer geführten Bergtour

Das AG München entschied, dass eine Bergsteigerin vom Reiseveranstalter keinen Schadensersatz verlangen kann, weil sie eine Bergtour wegen Krankheit vorzeitig abgebrochen hat (Az. 123 C 5705/20).
Source: Datev – Kein Schadensersatz für unbegleiteten Abbruch einer geführten Bergtour

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