Dienstunfähigkeit berechtigt nicht zu unbegrenztem Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub
Das VG Trier hat die Klage eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs für das Jahr 2017 in Höhe von rund 2.900 Euro abgewiesen (Az. 7 K 2761/20).
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