Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig

Das VG Koblenz entschied, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger) nach Ablauf der Probezeit auch dann rechtmäßig ist, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat (Az. 4 K 612/20).
Source: Datev – Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker