Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren und im Verfahren bei Anmeldung zur Insolvenztabelle
Das FG Hamburg hat entschieden, dass mögliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nicht im Billigkeitsverfahren auf vollständigen Erlass der kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge berücksichtigt werden können (Az. 2 K 192/18 , 2 K 11/18).
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