Coronavirus: Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bleibt pandemiebedingt bis 31. Januar 2021 ausgesetzt
Vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für die Geschäftsleiter solcher Schuldner ausgesetzt, die im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben. Darauf weist die WPK hin.
Source: Datev – Coronavirus: Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bleibt pandemiebedingt bis 31. Januar 2021 ausgesetzt