Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

Über den Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung einer – mittlerweile insolventen – Werft in Mecklenburg-Vorpommern muss neu verhandelt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 25.19).
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