Treppensturz im Dienstgebäude – Zur Ablehnung eines Arbeitsunfalls

Das SG Speyer hatte über die Feststellung eines Arbeitsunfalles zu entscheiden. Der Kläger, ein ehemaliger Beigeordneter einer Verbandsgemeinde, gab an, auf der Rathaustreppe gestürzt zu sein, habe den notwendigen Vollbeweis des Unfallereignisses jedoch nicht geführt (Az. S 12 U 188/19).
Source: Datev – Treppensturz im Dienstgebäude – Zur Ablehnung eines Arbeitsunfalls

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker