Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin

Das AG Frankfurt am Main entschied, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Az. 29 C 1828/19 (85)).
Source: Datev – Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin

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