Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im Mietverhältnis

Das LG München I entschied, dass zur Gartenpflege auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes gehört, sodass die dafür erforderlichen Kosten im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig sind (Az. 31 S 3302/20).
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