BFH zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Tonnagebesteuerung auch nach Veräußerung des einzigen Schiffs jedenfalls bis zum Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist des § 5a Abs. 3 EStG während der Liquidation der Gesellschaft weiterhin anzuwenden ist, oder ob der Umstand, dass mit der Veräußerung eine der Voraussetzungen des § 5a Abs. 1 EStG weggefallen ist, zur Rückkehr zum Bestandsvergleich zwingt (Az. IV R 3/18).
Source: Datev – BFH zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft