BFH zum Wegfall des Verschonungsabschlags
Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der Erbschaftsteuer, nämlich ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG 2009 bewirkt und ob als maßgebender Zeitpunkt i. S. des § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStG der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzusehen ist (Az. II R 19/18).
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