Klage von Privatbank gegen Beauftragung von Sonderprüfern durch BaFin unzulässig
Das VG Frankfurt hat die Klage einer Privatbank auf Feststellung der Befangenheit von Wirtschaftsprüfern, die von der beklagten BaFin mit einer Sonderprüfung betraut wurden, als unzulässig abgewiesen (Az. 7 K 3250/18).
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