Zur Haftung bei Sturz im Pflegeheim

Bettgitter und Fixierungen in Pflegeheimen können zu Verletzungsgefahren führen. Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn diese Maßnahmen nicht ergriffen werden, um demente Patienten vor Stürzen zu bewahren. Das LG Köln entschied, dass der Träger eines Pflegeheims keinen Schadensersatz an die Tochter einer Patientin leisten muss, die in der Obhut des Heims schwer gestürzt war (Az. 3 O 5/19).
Source: Datev – Zur Haftung bei Sturz im Pflegeheim

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