Eilantrag einer Polizeibeamtin gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erfolgreich

Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe ist rechtswidrig. Das hat das VG Düsseldorf im Eilverfahren entschieden und die Suspendierung der Beamtin ausgesetzt (Az. 2 L 1910/20).
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