Schnelles Internet für die Eifel – Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
Das VG Trier entschied, unter welchen Voraussetzungen ein bereits am Markt tätiger Internetanbieter durch die Gewährung einer bei der Europäischen Kommission notifizierten Beihilfe an einen anderen Anbieter in seiner Marktposition beeinträchtigt werden darf (Az. 2 K 4848/19).
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