Keine Rückforderung von Ausbildungsförderung bei fehlerhaftem „Warnschuss“
Das VG Neustadt entschied, dass die Stadt Pirmasens eine Ausbildungsförderung von einem Meisterschüler nur dann zurückfordern darf, wenn der Auszubildende nach der Aufforderung, einen Teilnahmenachweis für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen, ein früheres Defizit auch noch tatsächlich ausgleichen kann. Hierfür müsse der Zeitraum in der Zukunft liegen (Az. 2 K 234/20.NW).
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