EuGH-Vorlage: FG Köln bejaht europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks zum Regelsteuersatz

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks zum Regelsteuersatz und hat dem EuGH daher Fragen zur Besteuerung der Leistungen von Freizeitparks zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. 8 K 1092/17).
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