BFH zum Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zuweisung eines Vorabgewinns als Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die Komplementär-GmbH angemessen ist, wenn die Geschäfte der GmbH & Co. KG durch deren Kommanditisten in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geführt werden (Az. IV R 11/18).
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