Entschädigung nach Flugverspätung/-annullierung kann in Landeswährung verlangt werden

Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Dies entschied der EuGH (Rs. C-356/19).
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