Dieselkäufer sind bei Klagen gegen Hersteller auf Rückabwicklung beschränkt
Kein Anspruch auf Schadensersatz in Form des Minderwertes gegen den Hersteller
OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 20.12.2019 zum Urteil 13 U 670/19 vom 18.12.2019 (rkr)
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