Halloween-Dekoration in Herne darf angebracht bleiben

Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies ein Bürger von der Stadt Herne verlangt hat. Dies hat das VG Gelsenkirchen im Eilverfahren entschieden (Az. 16 L 2124/25).
Source: Datev – Halloween-Dekoration in Herne darf angebracht bleiben

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