Keine Erstattung der Kosten einer Räumungsklage durch den Sozialhilfeträger

Ein 72-jähriger Sozialhilfeempfänger kann von der Stadt Kassel nicht die Erstattung der Kosten einer Räumungsklage verlangen. Das hat das LSG Hessen geurteilt (Az. L 4 SO 38/25).
Source: Datev – Keine Erstattung der Kosten einer Räumungsklage durch den Sozialhilfeträger

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