Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur Veröffentlichung von Ergebnissen einer Lebensmittelkontrolle

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, soweit sie sich gegen eine gerichtliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu einer beabsichtigten Veröffentlichung von Informationen über einen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften („Lebensmittelpranger“) richtet (Az. 1 BvR 1949/24).
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