Bescheide/Dokumente elektronisch erhalten

Mit dem Verfahren Digitaler Verwaltungsakt II (DIVA II) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekanntzugeben und Dokumente elektronisch zum Abruf bereitzustellen. Die elektronische Bekanntgabe eines Bescheids ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid. Die Bescheide/Dokumente werden im PDF-Format bereitgestellt.
Source: Datev – Bescheide/Dokumente elektronisch erhalten

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