BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen

Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen

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