Prozessrecht: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Dies entschied das FG Hamburg (Az. 4 V 4/25).
Source: Datev – Prozessrecht: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren

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