Urteil zu Solaranlagen im Weltkulturerbe Goslar

Nach den geltenden Regelungen des Bundes- und Landesrechts müssen die Behörden Solaranlagen in aller Regel auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen. Die Nutzung erneuerbarer Energien habe weitgehend Vorrang. Für „atypische Situationen“ sehe das Gesetz aber Ausnahmen vor- wie im vorliegenden Fall beim VG Braunschweig (Az. 2 A 21/23).
Source: Datev – Urteil zu Solaranlagen im Weltkulturerbe Goslar

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker