Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Az. L 6 U 45/23).
Source: Datev – Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

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