Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt lt. BAG auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur (Az. 7 ABR 28/24).
Source: Datev – Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur

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