BFH: Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung

Die Entscheidung des BFH schafft Klarheit über die örtliche Zuständigkeit von Hauptzollämtern für Steuerentlastungsanträge im Rahmen der Strom- und Energiesteuer und über den maßgeblichen Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels nach § 26 AO (Az. VII R 23/22).
Source: Datev – BFH: Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung

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