Ein Anwalt im Ruhestand braucht das beA

Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar – diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen (Az. 1 AGH 43/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Source: Datev – Ein Anwalt im Ruhestand braucht das beA

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