BVerfG entscheidet: „Soli“ (noch) verfassungsgemäß
Das BVerfG hält den Solidaritätszuschlag auch heute noch für verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber treffe aber eine „Beobachtungsobliegenheit“. Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – BVerfG entscheidet: „Soli“ (noch) verfassungsgemäß