Keine Gesichtsverschleierung beim Autofahren
Das VG Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen (Az. 9 K 4557/24.TR).
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