BAG folgt BGH: Keine Pflicht zur Fristenkalender-Kontrolle für Anwälte

Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich (Az. 6 AZR 155/23). Hierauf weist die BRAK hin.
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