Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 3 K 751/22 F).
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