Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet

Wesentlicher Inhalt ist eine Neustrukturierung des § 6 GwGMeldV-Immobilien, mit der sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise ändern. Der Erhebungsbogen der WPK zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien wird derzeit überarbeitet.
Source: Datev – Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet