Eilverfahren: Keine Akte in Audioform, Anwalt muss vorlesen
In einem wenig umfangreichen Eilverfahren haben Sehbehinderte lt. LSG München keinen Anspruch auf eine Audiodokumentation – ihre Anwälte müssen vorlesen. Hierauf weist die BRAK hin (Az. L 2 U 313/24 B ER).
Source: Datev – Eilverfahren: Keine Akte in Audioform, Anwalt muss vorlesen