Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG
An der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 12 K 2819/22 Kg).
Source: Datev – Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG