Bundestag erhöht Kindergeld und Steuerfreibeträge (Steuerfortentwicklungsgesetz)
Der Bundestag hat am 19.12.2024 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/14309) angenommen. Das Gesetz steht auf der Agenda des Bundesrates am 20.12.2024.
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