Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aus Anlass der Corona-Pandemie
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und zur Absicherung des Kabinenpersonals muss zu ihrer Wirksamkeit den vom BAG entwickelten Maßstäben zum Vertrauensschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei verschlechternden Tarifregelungen genügen (Az. 3 AZR 28/24).
Source: Datev – Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aus Anlass der Corona-Pandemie