Bundesrat will ehrenamtliche Vereinstätigkeit erleichtern

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt. Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro (entsprechend dem sog. Übungsleiterfreibetrag) erhöht werden.
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