Keine Kfz-Steuerbefreiung, wenn die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur eine untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit hat
Das FG Düsseldorf hatte über die Kfz-Steuerbefreiung für einen auf eine kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zugelassenen Zentralachsanhänger zu entscheiden (Az. 4 K 722/24 Verk).
Source: Datev – Keine Kfz-Steuerbefreiung, wenn die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur eine untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit hat