Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).
Source: Datev – Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

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