Schlecht organisiert: Termin verpasst, keine Wiedereinsetzung
Eine Anwältin fuhr zu spät los, ohne Handy und Anwaltsausweis. Dass sie den Gerichtstermin verpasste, sei ihr anzulasten, so der Anwaltsgerichtshof NRW (Az. 2 AGH 01/24). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Source: Datev – Schlecht organisiert: Termin verpasst, keine Wiedereinsetzung