Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig

Der BGH entschied, dass die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist (Az. I ZR 108/22).
Source: Datev – Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig