EuGH zur Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit durch Meta

Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. So der EuGH (Az. C-446/21).
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