Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie

Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AL 201/22).
Source: Datev – Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie