Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Das BVerfG entschied, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind (Az. 1 BvR 2133/22).
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